Beschreibung
Beschreibung
Die Verordnung einer speziellen Sehhilfe für die Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsplatzbrille) erfolgt durch den Arbeitsmedizinischen Dienst.
Hierzu gilt die Richtlinie Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Bei 404.31 erfolgt ausschließlich die Kostenerstattung gegenüber Optikern und Beschäftigten im Rahmen der erfolgten Verordnungen und Rechnungsstellungen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen sind unter ‚Downloads / Links‘ verfügbar.