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100 KM/H Zulassung für Wohnwagen bzw. Anhänger

Die Erlaubnis einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraße.

100 KM/H Zulassung für Wohnwagen bzw. Anhänger

Beschreibung

Beschreibung

Um mit dem Wohnwagen bzw. Anhänger 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren zu dürfen, müssen Sie bei gebrauchten Wohnwagen bzw. Anhänger die Voraussetzungen bei einer TÜV-Station oder der DEKRA, GTÜ oder KÜS prüfen, ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen und anschließend die erforderliche Tempo-100-Plakette bei Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde beantragen.

Bei Neufahrzeugen reicht auch eine Herstellerbescheinigung, dass die Voraussetzung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erfüllt sind oder der Vermerk in der Certificate of Conformity (CoC).

Die Freigabe für Tempo 100 wird von der KFZ-Zulassungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und die Tempo-100-Plakette ausgehändigt.

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