Zulassung für Kombinationen - 100 KM/H
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Beschreibung
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Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- mehrspurigen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
Das Fahrzeug ist mit dem Anhänger bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. einer entsprechenden Prüfstelle ( z.B. TÜV, Dekra, GTÜ usw.) vorzuführen.
Sind die technischen Voraussetzungen für die Geschwindigkeit erfüllt, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Der entsprechende Eintrag wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I vorgenommen und Sie erhalten dann das 100km/h Schild für den Anhänger. Dieses müssen Sie an der Rückseite des Anhängers gut sichtbar anbringen.