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Beschreibung
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Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.
Damit der richtige Name (z.B. durch Heirat) in den Fahrzeugpapieren steht, ist eine Korrektur von Fahrzeugschein sowie Fahrzeugbrief erforderlich.
Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht nicht akzeptiert!
Hinweis:
Donnerstags in der Zeit von 13:00 - 14:00 Uhr werden keine Namensänderungen vorgenommen.