Beschreibung
Beschreibung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger verdeckt wird, müssen Sie ein zusätzliches Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Dieses Folgekennzeichen muss dieselbe Buchstaben-und Ziffernfolge wie das amtliche Kennzeichen am Auto haben.
Das Zusatzschild wird nicht abgestempelt.
Das Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.