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Änderung von technischen Daten ( Kfz )

Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

Änderung von technischen Daten ( Kfz )

Beschreibung

Beschreibung

Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug innerhalb von Wuppertal müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei: 

  • Änderungen der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Verringerung/Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

Die Änderung wird in den Fahrzeugpapieren entsprechend vermerkt. Hat die Änderung Auswirkungen auf die KFZ-Steuer so wird das Hauptzollamt darüber unterrichtet.

 

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