1. Immer erforderlich:
- Gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
- Bei Auskunftssperre: aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Zulassung nur auf Hauptwohnsitz möglich, nicht auf Nebenwohnsitz
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis gültiger Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
2. Zusätzlich je nach Personenkreis:
- Firma: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Vertretung durch Dritte:
- Vollmacht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- Wenn der Original-Ausweis bei der Zulassung nicht vorgelegt werden kann, kann er vorher an der Information kopiert und abgestempelt werden. Die bevollmächtigte Person kann dann die gestempelte Kopie zusammen mit der Vollmacht vorlegen.
- Minderjährige: Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertennachweis
3. Umschreibung - was ändert sich? (zusätzlich zu den immer erforderlichen Unterlagen)
- Umschreibung von außerhalb nach Wuppertal
- Halter bleibt gleich, neues Kennzeichen:
- Halter und Kennzeichen bleiben gleich (nur bei zugelassenem FZG möglich):
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Halter wechselt, Kennzeichen bleibt gleich (nur bei zugelassenem FZG möglich):
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. ABE
- eVB-Nummer
- Halter und Kennzeichen wechselt:
- Bei Umschreibung innerhalb Wuppertals
- Halter und Kennzeichen bleiben gleich (nur bei zugelassenem FZG möglich):
-
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Halter wechselt, Kennzeichen bleibt gleich (nur bei zugelassenem FZG möglich):
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/ABE
- eVB-Nummer
- Halter und Kennzeichen wechselt:
4. Namensänderung (durch Heirat oder Scheidung):
- Gültiger Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis (ABE) des Herstellers
Die Namensänderung (gleicher Halter z.B. durch Heirat) kann ohne Termin zu den Öffnungszeiten am Schnellschalter erledigt werden.