Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Den Antrag können Sie online (Öffnet in einem neuen Tab) (kostengünstiger), persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Hinweis: Bei einer Online-Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen nur auf das Fahrzeug reserviert werden.
Wenn Sie wünschen, dass es auf den Halter reserviert wird, kann dies per E-Mail beantragt werden.
Die Beantragung einer Außerbetriebsetzung kann bei vollständigen Unterlagen vor Ort ohne Termin zu folgenden Zeiten erledigt werden:
- Montags bis mittwochs: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr
- Donnerstags:7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
- Freitags: 7.30 Uhr – 11.00 Uhr
Beachten Sie bitte, jede Person bzw. Institution darf höchstens 2 Außerbetriebsetzungen pro Tag beantragen.
Sobald ein Fahrzeug abgemeldet ist, darf es grundsätzlich nicht mehr im Straßenverkehr gefahren oder auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie mit einem abgemeldeten Fahrzeug fahren – zum Beispiel zur Zulassungsstelle, zur Anbringung der Plakette oder zur Hauptuntersuchung. Wichtig ist, dass diese Fahrten direkt mit der Zulassung zu tun haben und die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind (auch wenn sie noch nicht gesiegelt sind).