Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Den Antrag können Sie online (Öffnet in einem neuen Tab) (kostengünstiger), persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.  

Hinweis: Bei einer Online-Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen nur auf das Fahrzeug reserviert werden.
Wenn Sie wünschen, dass es auf den Halter reserviert wird, kann dies per E-Mail beantragt werden.

Die Beantragung einer Außerbetriebsetzung kann vor Ort terminlos zu folgenden Zeiten erledigt werden:

  • Montags bis mittwochs: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr
  • Donnerstags: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
  • Freitags: 7.30 Uhr – 11.30 Uhr

Beachten Sie bitte, jede Person bzw. Institution darf höchstens 2 Außerbetriebsetzungen pro Tag beantragen. 

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr grundsätzlich nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen