Beschreibung
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Online-Zulassung: Schnell, einfach und bequem von zu Hause aus
Viele Zulassungsvorgänge können Sie jetzt direkt online über das Straßenverkehrsamtsportal (Öffnet in einem neuen Tab) erledigen:
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Neuzulassung (neue oder gebrauchte Fahrzeuge)
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Tageszulassung (nur für den Tag der Anmeldung gültig)
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Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
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Umschreibung bei Halter- oder Kennzeichenwechsel
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Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks
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Außerbetriebsetzung
Wichtige Hinweise:
Für die Online-Zulassung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II, die nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde. Befindet sich dieses Dokument z.B. bei einer Leasing- oder Finanzierungsbank, ist eine Online-Zulassung nicht möglich.
Nach dem Antrag:
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Sie erhalten die Zulassungsunterlagen und Plaketten per Post.
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Die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Plaketten werden zusammen verschickt, die Zulassungsbescheinigung Teil II separat.
Sofort losfahren nach der Online-Zulassung:
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Nach erfolgreichem Antrag und Bezahlung erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis.
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Dieser muss gut sichtbar in der Frontscheibe liegen (max. 10 Tage gültig).
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Die Kennzeichen dürfen ungestempelt angebracht werden.
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Die endgültigen Unterlagen und Plaketten kommen per Post.
Besonderheit Tageszulassung:
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Gilt nur am Tag der Anmeldung – danach ist das Fahrzeug automatisch außer Betrieb.
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Der vorläufige Nachweis muss bei Nutzung sichtbar im Fahrzeug liegen.
- Bei Inbetriebnahme müssen die Kennzeichen ungestempelt am Fahrzeug angebracht werden.
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Eine amtliche Plakettierung der Kennzeichen ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Auch für Unternehmen:
Neben Privatpersonen können jetzt auch juristische Personen (z.B. Firmen) Fahrzeuge online an- und abmelden. (Öffnet in einem neuen Tab)