Beschreibung
Beschreibung
Hinweis zum Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen
Bitte beachten Sie: Abgemeldete Fahrzeuge – egal ob mit oder ohne Kennzeichen – dürfen nicht im öffentlichen Raum (z. B. auf Straßen, Gehwegen, Parkplätzen oder in Grünanlagen) abgestellt werden.
Das Parken ist nur Fahrzeugen erlaubt, die für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Raum festgestellt, wird die Halterin bzw. der Halter ermittelt und dazu aufgefordert, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen. Kommt sie oder er dieser Aufforderung nicht nach, kann das Fahrzeug auf Kosten der Eigentümerin bzw. des Eigentümers abgeschleppt und gegebenenfalls entsorgt werden. Zusätzlich wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Sie haben ein solches Fahrzeug entdeckt?
Bitte melden Sie uns den Fall per E-Mail. Geben Sie dabei möglichst genau den Standort sowie Fahrzeugtyp, Hersteller und Farbe an.