Beschreibung
Beschreibung
Abgemeldete oder schrottreife Autos, mit oder ohne Kennzeichen, dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) oder in der freien Landschaft abgestellt werden.
Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes oder schrottreifes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird der/die Fahrzeughalter*in ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Kommt der Fahrzeughalter*in dieser Aufforderung nicht nach, so werden die Fahrzeuge auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt und ggf. verwertet. Darüber hinaus wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Meldungen über widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge richten Sie bitte mit Angabe des Abstellortes, der Fahrzeugart, des Fahrzeugherstellers und der Farbe des Fahrzeugs an das Straßenverkehrsamt.