Bemerkung
- Mindestalter 18 Jahre
- Gültigkeitsdauer: 3 Jahre Ausnahme: es laufen befristete Fahrerlaubnisklassen bereits vorher ab. Dies kann zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall sein.
- Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur 1 Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
- Liegt bereits ein deutscher Kartenführerschein vor, ist die Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich.
- Falls nicht bereits ein Führerschein mit der EU-einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen vorliegt, muss der alte Führerschein in einen Kartenführerschein getauscht werden. Bearbeitungszeit: ca. 4 - 6 Wochen
- Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten ( unter "Kontakt" - "Zuständige Organisation, Öffnungszeiten, Adresse" ) und den dortigen Hinweis auf die Vergabe von Terminen.
Wenn Sie die Angebote des Straßenverkehrsamtes nutzen und damit ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Straßenverkehrsamt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die entsprechenden Regelungen und Informationen für die Datenerhebung sind Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung von Amts wegen mitzuteilen.
Die unter Downloads/Links eingestellte Datenschutzinformation soll Sie daher vor der Nutzung unseres Angebotes über die gesetzlichen Regelungen informieren. Im Straßenverkehrsamt liegen diese Datenschutzinformationen zusätzlich an der Info-Theke für Sie zur Einsicht aus.