Beschreibung
Beschreibung
Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre befristet.
Der Umtausch betrifft:
- alte Papierführerscheine (grau/rosa)
- ältere Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen später turnusmäßig erneuert werden.
Welche Fristen gelten?
Für alle Papierführerscheine ist die Umtauschfrist bereits abgelaufen – außer für Personen, die vor 1953 geboren sind. Diese müssen ihren Führerschein, bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Papierführerschein oder einen Kartenführerschein handelt.
Kartenführerscheine (1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgestellt)
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Ausstellungsjahr des Führerscheins |
Umtausch bis |
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1999-2001 |
19. Januar 2026 |
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2002-2004 |
19. Januar 2027 |
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2005-2007 |
19. Januar 2028 |
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2008 |
19. Januar 2029 |
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2009 |
19. Januar 2030 |
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2010 |
19. Januar 2031 |
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2011 |
19. Januar 2032 |
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2012-18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |