Bemerkung
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird nach Eingang aller erforderlichen Informationen darüber entschieden unter welchen Voraussetzungen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Zu den erforderlichen Informationen gehört auf jeden Fall eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister, die bei der Antragstellung angefordert wird und das Führungszeugnis. Ggf. ist noch ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Eignungsgutachten beizubringen oder eine theoretische und/oder praktische Befähigungsprüfung abzulegen. Hierzu erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechende Anordnung. Wird eine ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, erhält der Antragsteller eine Einverständniserklärung mit Auflistung der Begutachtungsstellen, die er ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden muss. Nach Eingang der Einverständniserklärung wird die Akte an die vom Antragsteller ausgewählte Begutachtungsstelle übersandt. Ist ein Eignungsgutachten erforderlich, kann ein Kartenführerschein erst dann bestellt werden, wenn der Fahrerlaubnisbehörde das Eignungsgutachten vorgelegt wird, da evtl. erforderliche Auflagen oder Beschränkungen in den Kartenführerschein zu übernehmen sind. Bis zum Eintreffen des Kartenführerscheins kann ggf. gegen eine Gebühr von 12,60 € eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden, wenn alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.
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