Beschreibung
Beschreibung
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch eine Behörde oder ein Gericht erlischt das Recht ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen.
Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden. Sie lebt nicht automatisch nach Ablauf einer ggf. verhängten Sperrfrist wieder auf. Dadurch unterscheidet sich der Entzug der Fahrerlaubnis ganz wesentlich von einem Fahrverbot.
Bei einem Fahrverbot wird durch eine Behörde oder ein Gericht ein Verbot ausgesprochen für maximal 3 Monate ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis ist bei einem Fahrverbot nicht erloschen. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wird der Führerschein wieder ausgehändigt.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist das nicht der Fall. Bei allen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, bei denen eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von mindestens 3 Monaten ausgesprochen wurde, handelt es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis!
Hier (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie Ihren Antrag auf Neuerteilung online stellen.
Die Abteilung der Eignungsüberprüfung befindet sich in den Zimmern 128-131