Beschreibung
Beschreibung
Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 Kilogramm überschreiten, aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen.
Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Zum Führen der Schlüsselzahlen müssen Sie nur die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (B96) oder 7b (B196) Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in einer Fahrschule Ihrer Wahl absolvieren und vereinbaren im Anschluss einen Termin bei der Führerscheinstelle, Sie müssen vorab keinen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. .
Zu beachten ist, dass es sich bei den Schlüsselzahlen um keine eigene Fahrerlaubnisklasse handelt und somit keine Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragt werden muss.