Ersterteilung einer Fahrerlaubnis Klasse L / T
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Beschreibung
Beschreibung
Mit den Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen Sie land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge führen.
Klasse L:
- Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- mit Anhänger: maximal 25 km/h
- Einsatz nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Klasse T:
- Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h
- Einsatz nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Deutschland (Antrag am Nebenwohnsitz nur mit Zustimmung der Hauptwohnsitz-Behörde möglich; Bearbeitung kann sich verzögern)
- theoretische Prüfung erforderlich (keine praktische Prüfung)
- Mindestalter:Klasse L: 16 Jahre
- Klasse T: 16 Jahre (bis 40 km/h), 18 Jahre (über 40 km/h bis 60 km/h)