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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis Klasse L / T

Für das Führen land- oder forstwirtschaftlicher Fahrzeuge ist eine Fahrerlaubnis der Klassen L oder T erforderlich.

Beschreibung

Beschreibung

Mit den Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen Sie land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge führen.

Klasse L:

  • Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • mit Anhänger: maximal 25 km/h
  • Einsatz nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

Klasse T:

  • Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h
  • Einsatz nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Deutschland (Antrag am Nebenwohnsitz nur mit Zustimmung der Hauptwohnsitz-Behörde möglich; Bearbeitung kann sich verzögern)
  • theoretische Prüfung erforderlich (keine praktische Prüfung)
  • Mindestalter:Klasse L: 16 Jahre
  • Klasse T: 16 Jahre (bis 40 km/h), 18 Jahre (über 40 km/h bis 60 km/h)

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