Ersterteilung Fahrerlaubnis Klasse AM, A1, A2 oder A
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Beschreibung
Beschreibung
Mit den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A dürfen Sie, je nach Klasse, unterschiedliche Krafträder führen. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
- Klasse AM:
- zweirädrige Kleinkrafträder (z. B. Roller, Mofas) bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) bzw. entsprechender Leistung bei Elektromotoren
- dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. „Mopedautos“) bis 45 km/h und max. 425 kg Leergewicht
- Klasse A1:
- Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Leistung
- Klasse A2:
- Krafträder bis 35 kW Leistung (bei gedrosselten Fahrzeugen max. 70 kW Ausgangsleistung)
- Klasse A:
- alle Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Deutschland (Antrag am Nebenwohnsitz nur mit Zustimmung der Hauptwohnsitz-Behörde möglich; Bearbeitung kann sich verzögern)
- Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung
Mindestalter:
- Klasse AM: 15 Jahre
- Klassen A1, L, T: 16 Jahre
- Klassen A2: 18 Jahre
- Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW