Beschreibung
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Digitale Kfz-Zulassung: Jetzt auch für Unternehmen möglich
Nicht mehr nur Privatpersonen – auch juristische Personen (z. B. Firmen) können Kraftfahrzeuge online an- und abmelden.
Die Identifikation erfolgt über das Unternehmenskonto des Bundes (Öffnet in einem neuen Tab) (auf ELSTER-Basis). Weitere Informationen und den Link zur Registrierung finden Sie auf dem offiziellen ELSTER-Portal (Öffnet in einem neuen Tab).
Großkundenschnittstelle für Autohäuser und Zulassungsdienste
Unternehmen mit mindestens 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr können ihre Anträge gebündelt und digital über eine Großkundenschnittstelle einreichen.
Es gibt zwei Arten von Großkunden:
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Flottenbetreiber: Zulassungen nur für das eigene Unternehmen
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Dienstleister: Zulassungen für Dritte und sich selbst
Bei mehr als 100 Anträgen gleichzeitig ist eine Abstimmung mit der Zulassungsstelle erforderlich.
Großkunden können zudem auswählen, wie die Unterlagen zugestellt werden sollen:
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Postversand
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Abholung
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Abweichende Zustellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
Was ist neu bei der digitalen Zulassung (i-Kfz Stufe 4)?
Nach erfolgreicher Online-Zulassung und Bezahlung erhalten Sie sofort:
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Einen automatisierten Zulassungsbescheid
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Einen vorläufigen Zulassungsnachweis, der gut sichtbar in der Frontscheibe liegen muss
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Die Kennzeichen dürfen bereits ungestempelt angebracht werden
Die vollständigen Unterlagen und Plaketten werden Ihnen anschließend per Post zugeschickt.
Tageszulassung:
Eine Neuzulassung kann auch als Tageszulassung erfolgen. Das Fahrzeug darf dann nur am Tag der Anmeldung genutzt werden.
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Keine amtliche Plakette nötig
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Kennzeichen müssen ungestempelt angebracht sein
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Der vorläufige Nachweis muss sichtbar im Fahrzeug liegen
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Ab 24 Uhr des Zulassungstags gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt