Beschreibung
Beschreibung
Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Bürgeranfragen informiert die Fahrerlaubnisbehörde über eine maßgebliche Änderung bei der Anerkennung ausländischer Dokumente:
Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine offiziell in die Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Keine Prüfungen mehr erforderlich: Für die gängigen Pkw- und Motorradklassen (wie B, BE, A, A1,A2C,CE,D,DE) entfällt beim Umtausch ab sofort sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung.
- Keine automatische Umschreibung: Der Umtausch erfolgt nicht automatisch. Es muss weiterhin ein regulärer Antrag bei der örtlichen Führerscheinstelle gestellt werden. Die regulären Bearbeitungsgebühren fallen an.
- Gültigkeit des Dokuments: Die Erleichterung gilt ausschließlich für gültige und echte ukrainische Führerscheine. Abgelaufene, gefälschte oder entzogene Fahrberechtigungen sind von der Regelung ausgeschlossen.
Sonderregelungen für Lkw- und Busklassen (C und D): siehe Merkblatt unter Links und Downloads.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18.07.2022 eine Verordnung (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) erlassen, mit der die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.
Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.
Sollten Sie im Besitz eines digitalen ukrainischen Führerscheins sein oder sollte Ihr Führerschein verloren gegangen bzw. gestohlen worden sein, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle fuehrerscheinstellestadt.wuppertalde.
Dort wird geprüft, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Wenn dies bestätigt wird, erhalten Sie einen für die Dauer des Schutzstatus geltenden Führerschein ausgestellt. Dieser Führerschein wird innerhalb der EU anerkannt (gültig höchstens bis zum 04.03.2027). Für die Abfrage werden folgende Daten benötigt:
- Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben),
- Führerschein-Nummer und
- Geburtsdatum
Eine Suche auf der Grundlage des Familiennamens ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.