Beschreibung
Beschreibung
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen innerhalb von zwei Wochen unter Angabe des Datums schriftlich beim Ressort Finanzen - Steueramt - von der Hundesteuer abmelden:
- Tod des Tieres,
- Verlust des Tieres,
- Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
- Abgabe des Tieres ins Tierheim
- Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist (sofern vorhanden) beim Steueramt abzugeben.
Nutzen sie für die Hundesteuer Abmeldung das Serviceportal > hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie einen Abmeldebescheid.
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
UMMELDUNG
Bei einem Umzug innerhalb von Wuppertal, ist lediglich die neue Anschrift an den Fachdienst zu übermitteln.
Bei einem Umzug in eine andere Stadt ist wie bei einer Abmeldung zu verfahren.