Für ein architektonisch anspruchsvolles Stadtbild sind der öffentliche Raum (Plätze und Straßenraum) ebenso prägend wie einzelne Gebäude. Demzufolge gilt es, bei Neu- und Umbauten in den stadtgestalterisch relevanten Bereichen einen hohen Maßstab der architektonischen und städtebaulichen Qualität anzulegen. Als beratendes Gremium des Rates der Stadt Wuppertal wurde deshalb der Gestaltungsbeirat gebildet. Die Projekte werden von unabhängigen Architekten und Planern sowie von Vertretern aus Politik und Verwaltung diskutiert, um eben diese Qualität sicherzustellen.
Der Beirat besteht aus fünf stimmberechtigten Fachmitgliedern sowie beratend tätigen Vertretern der Ratsfraktionen und wird begleitet von Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung. Er gibt Bauherren und Architekten im Rahmen seiner Beratungen Empfehlungen und Anregungen, damit Bauvorhaben einem hohen baukünstlerischen und gestalterischen Anspruch genügen.
Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Wuppertal
Fachmitglieder
Die Fachmitglieder sind renommierte Architektinnen und Architekten, Stadt- oder Landschaftsplaner, die ihre hohe Expertise neben ihrer Berufserfahrung auch durch Lehre und erfolgreiche Wettbewerbsbeteiligungen unter Beweis stellen. Sie werden vom Rat der Stadt für drei Jahre berufen, zuletzt in der Sitzung am 16.12.2025 zum 01.01.2026.
Politische Vertreter
Die Ratsfraktionen haben per Ratsbeschluss jeweils einen Vertreter in den Gestaltungsbeirat entsandt. Ihr Mandat gilt für die Dauer der Wahlperiode.
Die Namen verlinken zum Ratsinformationssystem der Stadt Wuppertal.
Stellvertretende Mitglieder des Gestaltungsbeirats