[Bild rechts] [Platzhalter – Ausschnitt eines amtlichen Lageplans mit eingezeichnetem Gebäudegrundriss, Grundstücksgrenzen, Straßenbezeichnung und Maßangaben]
Was ist ein Lageplan?
Ein Lageplan ist eine maßstäbliche zeichnerische Darstellung eines Grundstücks und seiner unmittelbaren Umgebung. Er zeigt die genaue Lage des Grundstücks, seine Grenzen, die vorhandene und geplante Bebauung sowie die angrenzenden Straßen und Nachbargrundstücke. Der Lageplan ist in fast allen baurechtlichen Verfahren als Bauvorlage erforderlich.
Die Anforderungen an den Lageplan sind in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW) geregelt.
Welche Arten von Lageplänen gibt es?
Im Baurechtlichen werden zwei Arten von Lageplänen unterschieden:
- Amtlicher Lageplan Ein amtlicher Lageplan wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder vom Katasteramt erstellt. Er basiert auf den aktuellen Daten des Liegenschaftskatasters und enthält alle relevanten Grundstücksdaten. Ein amtlicher Lageplan ist bei Neubauten und größeren Bauvorhaben in der Regel erforderlich.
- Einfacher Lageplan Ein einfacher Lageplan kann vom Entwurfsverfasser auf Grundlage der Liegenschaftskarte erstellt werden. Er ist bei kleineren Vorhaben und Bestandsänderungen in bestimmten Fällen ausreichend.
Was muss ein Lageplan enthalten?
Ein Lageplan für einen Bauantrag muss in der Regel folgende Angaben enthalten:
- Grundstücksgrenzen mit Maßen und Flächenangabe
- Flurstücksnummer, Flur und Gemarkung
- Vorhandene und geplante bauliche Anlagen mit Maßen und Abständen zu den Grundstücksgrenzen
- Angrenzende Straßen mit Bezeichnung
- Nordpfeil und Maßstab
- Eingetragene Baulasten, soweit bekannt
- Abstandsflächen des geplanten Vorhabens
Wo erhalte ich einen amtlichen Lageplan?
Amtliche Lagepläne können beim Geodatenzentrum des Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten der Stadt Wuppertal oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden. Die Erstellung ist kostenpflichtig.