[Bild rechts] [Platzhalter – Foto einer Straße mit sichtbaren Versorgungsleitungen oder einer Neubaustraße in einem Wohngebiet mit angeschlossenen Grundstücken]
Was ist Erschließung?
Erschließung bezeichnet die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur, die für eine Bebauung notwendig ist. Eine gesicherte Erschließung ist nach § 30 und § 34 BauGB Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.
Zur Erschließung gehören insbesondere:
- Verkehrserschließung - Anbindung an das öffentliche Straßennetz, sodass das Grundstück für Fahrzeuge erreichbar ist
- Wasserversorgung - Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung - Anschluss an die öffentliche Kanalisation
- Energieversorgung - Anschluss an das Stromnetz
Wann gilt die Erschließung als gesichert?
Die Erschließung gilt als gesichert, wenn sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens tatsächlich vorhanden und dauerhaft nutzbar ist. Es reicht also nicht, dass eine Straße oder ein Leitungsanschluss geplant ist. Sie müssen bei Fertigstellung des Gebäudes auch tatsächlich vorhanden sein.
Bei Grundstücken im Außenbereich oder in noch nicht erschlossenen Gebieten kann die fehlende Erschließung ein Hindernis für die Baugenehmigung sein. In diesen Fällen berät Sie die Bürgerberatung der Bauaufsicht Wuppertal gerne.