Was ist ein Negativzeugnis?
Ein Negativzeugnis ist eine Bescheinigung der Bauaufsicht, die bestätigt, dass für ein bestimmtes Vorhaben keine Genehmigungspflicht besteht. Obwohl keine Genehmigung erforderlich ist, hat das Negativzeugnis die gleiche Rechtswirkung wie eine Genehmigung. Es schafft Rechtssicherheit und ist für bestimmte Folgeverfahren zwingend erforderlich.
Im Baurecht kommt das Negativzeugnis insbesondere bei der Grundstücksteilung vor: Soll ein unbebautes Grundstück geteilt werden, ist zwar keine Genehmigung der Bauaufsicht erforderlich. Für die spätere Umschreibung im Grundbuch und im Liegenschaftskataster wird jedoch ein Negativzeugnis benötigt, das die Genehmigungsfreiheit der Teilung offiziell bestätigt.
Wann wird ein Negativzeugnis benötigt?
Ein Negativzeugnis wird typischerweise benötigt bei:
- der Teilung eines unbebauten Grundstücks - da keine Genehmigungspflicht besteht, aber ein amtliches Dokument für das Grundbuchamt erforderlich ist
- anderen Vorhaben, bei denen die Genehmigungsfreiheit amtlich bestätigt werden soll
Bitte beachten Sie:
Auch für das Negativzeugnis ist ein formeller Antrag bei der Bauaufsicht Wuppertal erforderlich. Die Ausstellung ist kostenpflichtig.