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Bauaufsicht Wuppertal

Befreiung

Eine Befreiung erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Was ist eine Befreiung?

Eine Befreiung ist eine behördliche Entscheidung, die es erlaubt, von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Sie wird auf Antrag erteilt und ist in § 31 Abs. 2 BauGB geregelt.

Eine Befreiung kann erteilt werden, wenn:

  • die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
  • die Befreiung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, und
  • einer der folgenden Gründe vorliegt:Gründe des Wohls der Allgemeinheit erfordern die Befreiung, oder
  • die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, oder
  • die Einhaltung der Festsetzungen würde zu einer unbeabsichtigten Härte führen

Bitte beachten Sie:
Eine Befreiung ist keine Selbstverständlichkeit. Sie setzt voraus, dass die Grundzüge der Planung - also das wesentliche städtebauliche Konzept des Bebauungsplans - durch die Abweichung nicht in Frage gestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Befreiung, Ausnahme und Abweichung?

Die drei Begriffe betreffen unterschiedliche Rechtsgrundlagen:

  • Befreiung - Abweichung von Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
  • Ausnahme - Abweichung von Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 1 BauGB, wenn diese im Bebauungsplan oder in der BauNVO ausdrücklich vorgesehen ist
  • Abweichung - Abweichung von Vorschriften des Bauordnungsrechts (BauO NRW) nach § 69 BauO NRW, wenn der Zweck der Vorschrift gleichwertig erfüllt wird

Erläuterungen und Hinweise

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