Was ist eine Befreiung?
Eine Befreiung ist eine behördliche Entscheidung, die es erlaubt, von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Sie wird auf Antrag erteilt und ist in § 31 Abs. 2 BauGB geregelt.
Eine Befreiung kann erteilt werden, wenn:
- die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
- die Befreiung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, und
- einer der folgenden Gründe vorliegt:Gründe des Wohls der Allgemeinheit erfordern die Befreiung, oder
- die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, oder
- die Einhaltung der Festsetzungen würde zu einer unbeabsichtigten Härte führen
Bitte beachten Sie:
Eine Befreiung ist keine Selbstverständlichkeit. Sie setzt voraus, dass die Grundzüge der Planung - also das wesentliche städtebauliche Konzept des Bebauungsplans - durch die Abweichung nicht in Frage gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Befreiung, Ausnahme und Abweichung?
Die drei Begriffe betreffen unterschiedliche Rechtsgrundlagen:
- Befreiung - Abweichung von Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
- Ausnahme - Abweichung von Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 1 BauGB, wenn diese im Bebauungsplan oder in der BauNVO ausdrücklich vorgesehen ist
- Abweichung - Abweichung von Vorschriften des Bauordnungsrechts (BauO NRW) nach § 69 BauO NRW, wenn der Zweck der Vorschrift gleichwertig erfüllt wird