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Einschulung Wuppertal

AO-SF-Verfahren

Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)

"AO-SF" steht für die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung. In einem AO-SF-Verfahren wird geklärt, ob bei einer Schüler*in ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht.

Ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann in folgenden Entwicklungsbereichen festgestellt werden:

  • Lernen (LE)
  • Emotional-Soziale-Entwicklung (ESE)
  • Sprache (SQ)
  • Geistige Entwicklung (GG)
  • Körperlich-Motorische Entwicklung (KME)
  • Hören und Kommunikation (HK)
  • Sehen (SE)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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