"AO-SF" steht für die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung. In einem AO-SF-Verfahren wird geklärt, ob bei einer Schüler*in ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht.
Ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann in folgenden Entwicklungsbereichen festgestellt werden:
- Lernen (LE)
- Emotional-Soziale-Entwicklung (ESE)
- Sprache (SQ)
- Geistige Entwicklung (GG)
- Körperlich-Motorische Entwicklung (KME)
- Hören und Kommunikation (HK)
- Sehen (SE)