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Geboren in Wuppertal

Kannst du mir das kaufen?

Unterhalt für das Kind

Was? Jedem Kind stehen von einem Elternteil Unterhaltszahlungen zu, bei dem es nicht wohnt. Unterstützung können Sie bei der Beistandschaft bekommen. Diese ist eine Abteilung des Jugendamtes und kümmert sich darum, dass der Unterhalt gezahlt wird.
Wer? Jeder allein erziehende Elternteil, egal ob verheiratet oder ledig, kann sich kostenlos Hilfe von der Beistandschaft holen.
Wie? Der Beistand vertritt das Kind gegenüber dem anderen Elternteil, vereinbart Unterhaltszahlungen und zieht diese für Ihr Kind auch ein. Notfalls setzt er die Ansprüche Ihres Kindes auch vor Gericht durch. Kann der Elternteil keinen Unterhalt zahlen, können Sie  Unterhaltsvorschussleistungen bei der Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt beantragen.

Mutterschaftsgeld nach der Geburt

Wann? Mutterschaftgeld erhalten Sie sechs Wochen vor und acht Wochen  nach der Geburt. Es verlängert sich auf Antrag der Mutter bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt bei dem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Wo? Reichen Sie die Geburtsbescheinigung des Standesamtes bei Ihrer Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt ein. Wenn ein Anspruch auf zwölf Wochen nach der Geburt besteht, lassen Sie sich dies vom Arzt bescheinigen und reichen Sie das Attest mit ein.
Wieviel? Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Dabei zahlt die Krankenkasse einen festen Betrag, der von Ihrem Arbeitgeber aufgestockt werden kann. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten auf Antrag eine einmalige Zahlung vom Bundesversicherungsamt. Für Beamtinnen gelten besondere beamtenrechtliche Regelungen.

Elterngeld

Wer?

In der Regel haben Eltern Anspruch auf Elterngeld.
Berufstätige Eltern bekommen Elterngeld, wenn sie sich während der Elternzeit  ganz oder teilweise von der Arbeit frei nehmen.  Auch nicht berufstätige Eltern erhalten Elterngeld.

Wann?

Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate nach der Geburt gezahlt. Achten Sie darauf, es rechtzeitig zu beantragen. Nachträglich wird es nur für drei Monate gezahlt. Es zählt dabei der Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Wo?

Beantragen Sie das Elterngeld bei der Elterngeldkasse.

Wieviel?

Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem Einkommen ab. Auch wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat, erhält einen Mindestbetrag.

Wenn beide Eltern nach der Geburt vier Monate gemeinsam in Teilzeit arbeiten (25-30 Stunden) können sie vier zusätzliche Bonusmonate Elterngeld erhalten.

Elterngeld Plus

Wer?

Elterngeld Plus steht insbesondere für Eltern zur Verfügung, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten. Die Eltern können das Basiselterngeld in das neue Elterngeld Plus umwandeln und so den Anspruchszeitraum verdoppeln.
Wann? Elterngeld Plus kann bis zu 28 Monate nach der Geburt gezahlt werden. Achten Sie darauf, es rechtzeitig zu beantragen. Nachträglich wird es nur für drei Monate gezahlt. Es zählt dabei der Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wo? Beantragen Sie das Elterngeld Plus bei der Elterngeldkasse (Jugendamt).
Wieviel?

Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem Einkommen ab. Das Elterngeld Plus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Basiselterngeldbertrages, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Auch wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat, erhält einen Mindestbetrag. Wenn beide Eltern nach der Geburt vier Monate gemeinsam in Teilzeit arbeiten (25-30 Stunden) können sie vier zusätzliche Bonusmonate Elterngeld erhalten.

Kindergeld

Wer?

In der Regel bekommt jede Familie, die in Deutschland wohnt, Kindergeld, um die Kinder zu versorgen. Das Geld wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt. Leben beide Eltern zusammen, können Sie aussuchen, wer das Geld erhält.

Wo?

Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit einen schriftlichen Antrag stellen. Wenn Sie im Öffentlichen Dienst arbeiten, müssen Sie das Kindergeld bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Wieviel?

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder.

Wann?

Kindergeld gibt es bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium macht, gibt es Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr.

Sonstige finanzielle Hilfen

Wer?

Wer ein Kind bekommt, benötigt manchmal die Unterstützung des Staates, auf die er sonst vielleicht nicht angewiesen wäre.

Was?

Es gibt eine ganze Reihe von finanziellen Hilfen, die für Sie in Frage kommen könnten: Eventuell haben Sie Anspruch auf

•  Kindergeldzuschlag

•  Wohngeld

•  Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (auch für Menschen mit Kindergeldzuschlag und Wohngeld)

•  Leistungen des Jobcenters Möglicherweise können Sie auch den Wuppertalpass oder das Sozialticket erhalten. Damit zahlen Sie dann beispielsweise weniger Geld für den Zoo- und Schwimmbadbesuch oder können günstiger mit dem Bus fahren.

Wo? Es gibt verschiedene Anbieter für diese Leistungen.  Weitere ausführliche Informationen finden Sie bei den Links.

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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