Planung des Betreuungsangebotes
Leistungen der Jugendhilfe umfassen unter anderem Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege (§ 2 SGB VIII). Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat dabei im Rahmen seiner Planungsverantwortung den Bestand festzustellen, den Bedarf zu ermitteln und entsprechend der Bedarfsfeststellung zu planen.
Aktueller Bedarfsplan für Betreuungsangebote für Kinder bis zur Einschulung
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Frau Sandra Kupferschmidt
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Herr Mark Söhrmann
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