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Elternbeiträge

Die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Kindertagespflege ist beitragspflichtig.

Unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung bzw. der Betreuung in Tagespflege wird der Elternbeitrag von der Stadt Wuppertal vereinnahmt.

Nähere Informationen zur Höhe des Beitrages sowie zur Satzung, welche die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen darstellt, finden Sie auf der folgenden Seite. 

Bitte beachten Sie, dass zum Kindergartenjahr 2019/2020 eine Anpassung der Elternbeitragssatzung erfolgt ist. Es werden Ihnen daher nachfolgend sowohl Informationen zu der bis zum 31.07.2019 geltenden, als auch zu der aktuellen Elternbeitragssatzung zur Verfügung gestellt.

  • Wenn Sie sich über die aktuelle Beitragssatzung informieren möchten, öffnen Sie den Abschnitt "Höhe des Elternbeitrags ab dem Kindergartenjahr 2019/2020".
  • Wenn Sie sich über die bis zum 31.07.2019 geltende Beitragssatzung informieren möchten, öffnen Sie den Abschnitt "Höhe des Elternbeitrags bis zum Kindergartenjahr 2018/2019".

Höhe des Elternbeitrags ab dem Kindergartenjahr 2019/2020

Höhe des Elternbeitrags bis zum Kindergartenjahr 2018/2019

Beitragsbefreiung/-ermäßigung

Nachweise für die Einkommensteuererklärung

Kontakt

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Bildnachweise

  • ©Stadt Wuppertal
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