Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen
In den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder beträgt die Höhe des monatlichen Verpflegungsentgelt 56,00 €.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung bei freien Tägern der öffentlichen Jugendhilfe fallen hier nicht drunter und können bei der jeweiligen Einrichtung angefragt werden.
Übernahme der Kosten im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepaketes (BuT)
Soweit ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs-und Teilhabepaktes besteht, werden die Kosten der Mittagsverpflegung auf Antrag unter Beifügung des Kostennachweises (Rechnung über die Verpflegungskosten oder Lieferkostvertrag) vollständig vom Jobcenter oder dem Sozialhilfeträger übernommen.
Alles rund um das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie nachfolgend:
- Informationen über das Bildungs und Teilhabepaket in Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zuständigkeiten (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen und Antragsformulare zu BuT - Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen und Antragsformulare zu BuT - Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Kinderzuschlag (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen und Antragsformulare zu BuT - Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld (Öffnet in einem neuen Tab)
Übernahme der Kosten im Rahmen des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
Für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis des BuT zählen, sich aber in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden, können die Kosten der Mittagsverpflegung auf Antrag übernommen werden.