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Mittagsverpflegung

Soweit Ihr Kind über die Mittagszeit zwischen 12.30 und 14.00 Uhr betreut wird, kann die Teilnahme an der vom Träger angebotenen Mittagsverpflegung durch einen Zusatzvertrag (Lieferkostvertrag) vereinbart werden.

Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Übernahme der Kosten im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepaketes (BuT)

Übernahme der Kosten im Rahmen des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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