Sie möchten Ihr Kind bei einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen?
Für die Förderung der Betreuung Ihres Kindes in Kindertagespflege ist ein Antrag auf Erteilung eines Leistungsbescheides nach Maßgabe der §§ 22, 24 SGB VIII erforderlich.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer
- ausschließlichen Betreuung, d.h. Ihr Kind soll ausschließlich bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden
- zusätzlichen Betreuung, d.h. Ihr Kind soll neben dem Besuch in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Schule auch zu Randzeiten bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden.
Antragsstellung im Serviceportal der Stadt Wuppertal
Sie können den Antrag auf Erteilung eines Leistungsbescheids ab sofort digital im Serviceportal der Stadt Wuppertal stellen.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.