Mit dem Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) ist die Berufsorientierung parallel zur Schullaufbahn systematisiert und effizient gestaltet worden. Ab Jahrgangsstufe 8 setzt der Prozess ein, an dem auch Sie als Lehrkräfte beteiligt sind und Ihre Schülerinnen und Schüler auf diesem Weg begleiten.
TIPP: Umfangreiche Infos zur Landesinitiative Kein Abschluss ohne Anschluss, den einzelnen Standardelementen und e-Learning Material für den Unterricht finden Sie auch im BO-Tool (Öffnet in einem neuen Tab) des Schulministeriums NRW. Für den Login benötigen Sie Zugangsdaten, die Sie von Ihrem StuBo bekommen.
KAoA - ein Überblick
Matrialien zu Ihrer Info
Exkurs: KAoA Kompakt
Neben dem üblichen KAoA-Prozess gibt es noch KAoA-kompakt. Dieses Programm zielt auf eine schnelle, intensive Erstberufsorientierung durch die komprimierte Zusammenführung zentraler Standardelemente von KAoA inklusive Einblicke in die betriebliche Wirklichkeit und das duale Ausbildungssystem. Zielgruppe sind vor allem neu zugewanderte Schüler*innen in den Jahrgangsstufen 9 und 10. Oder neu zugezogene Jugendliche (z.B. aus einem anderen Bundesland) in der Jahrgangsstufe 10, die an ihrer vorherigen Schule keine KAoA-Maßnahme durchlaufen haben. KAoA-kompakt umfasst das zweitägige Einstiegsinstrument, drei Tage Berufsfelderkundung sowie einen dreitägigen Praxiskurs.
Alle Infos zu KAoA Kompakt sowie Materialien wie z.B. eine Vorlage zur Einverständniserklärung finden Sie ebenfalls im BO-Tool (Öffnet in einem neuen Tab).
Einstiegsinstrument
Das Einstiegsinstrument (ehemals Potenzialanalyse) ist der erste Baustein auf dem Weg zum Übergang Schule - Beruf. Dabei geht es darum, dass sich die Kinder ihrer eigenen Stärken bewusst werden. Das Einstiegsinstrument wird außerhalb der Schule bei Bildungsträgern durchgeführt. Die Ergebnisse werden individuell ausgewertet und in einem persönlichen Gespräch, an dem die Eltern teilnehmen können, mit den Jugendlichen besprochen.
Organisatorische Details klärt die Schule zu Beginn des Schuljahres in einem Abstimmungsgespräch mit dem Bildungsträger, die Schule meldet die Schüler*innen über das BAN-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) an.
Material zu Ihrer Info
- Einstiegsinstrument - EckpunktepapierPDF-Datei161,90 kB
- Überblick EinstiegsinstrumentPDF-Datei314,79 kB
- Anlage Kurzbeschreibung Los 242PDF-Datei621,93 kB
- Anlage Kurzbeschreibung Los 245PDF-Datei622,11 kB
- Anlage Kurzbeschreibung Los 246PDF-Datei620,97 kB
- Anlage Kurzbeschreibung Los 248PDF-Datei621,02 kB
- Teilnehmerliste ESI eintägig pro KlasseXLSX-Datei66,18 kB
- ESI Ausfüllhinweise Teilnehmer*innenlistePDF-Datei124,96 kB
Materialien für den Unterricht
Materialien für die Elternarbeit
Berufswahlpass
Alle SuS ab der 8. Klasse sollen halbjährlich individuell hinsichtlich ihrer Beruflichen Orientierung beraten werden. Je nach Schulform und -organisation erfolgt diese Beratung durch die Klassenlehrer, die StuBos oder sog. Mentoren. Dokumentiert werden diese Gespräche im Berufswahlpass.
Der Berufswahlpass NRW (BWP) dient der Dokumentation des gesamten Berufswahlprozesses der SuS. Sie erhalten ihn bei der Potenzialanalyse. Den Berufswahlpass gibt es auch in digitaler Form (Öffnet in einem neuen Tab).
Berufsfelderkundung
Nach dem Einstiegsinstrument und vor dem Praktikum steht für die Schülerinnen und Schüler die Berufsfelderkundung an.
Nächster Termin - bitte vormerken (Hinweis: nicht jede Schule terminiert die BFE gleich)
15.-26. Juni 2026
Dabei unterscheidet man zwischen betrieblicher und trägergestützter Berufsfelderkundung.
- Betriebliche BFE: Bei der betrieblichen BFE besuchen die SuS drei unterschiedliche Unternehmen an drei Tagen. Sie erhalten praxisnahe Einblicke in die Berufswelt. Plätze für die betriebliche Berufsfelderkundung können Schüler*innen online über das Buchungsportal (Öffnet in einem neuen Tab) der Kommunalen Koordinierung buchen, sofern die Schule am gemeinsamen Aktionszeitraum teilnimmt. Ansonsten erfolgt die Organisation der Plätze auf Eigeninitiative.
- Trägergestützte BFE: Schüler mit individuellem Förderbedarf, die erhöhte Betreuung bei der Berufsfelderkundung benötigen, können Berufsfelderkundungen bei ausgesuchten Bildungsträgern besuchen. Plätze hierfür müssen von der Schule über das BAN Portal (Öffnet in einem neuen Tab) angemeldet werden.
Materialien zu Ihrer Info
Praktikum
Das zwei- bis dreiwöchige Praktikum für alle Schülerinnen und Schüler im 9. bzw. 10. Schuljahr ist ein bewährtes Mittel der Beruflichen Orientierung. Die Jugendlichen erhalten hierbei einen vertieften Einblick in die Arbeitswelt.
Bewährt ist übrigens auch der vom Bildungsbüro Wuppertal erstellte Praktikumsleitfaden. Er enthält u.a. die Jahreszeitplanung für die Praktika-Zeiträume aller allgemeinbildenden Schulen Wuppertals.
Materialien zu Ihrer Info
Langzeitpraktikum
Schüler*innen, deren Abschluss gefährdet ist, haben ab dem vorletzten Schulbesuchsjahr die Möglichkeit, ein Langzeitpraktikum zu absolvieren. Ziel ist, diese Jugendliche in schulischen bzw. ausbildungsvorbereitenden Strukturen zu halten und ihnen durch das Erlernen praktischer Kompetenzen die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erhöhen. Das Langzeitpraktikum ist auch ein geeignetes Instrument für Inklusion und Integration – auch für neu zugewanderte Jugendliche.
Praxiskurse
Die Praxiskurse sind ein vertiefendes Berufsorientierungsangebot bei Bildungsträgern. Praxiskurse richten sich an Schüler*innen, denen noch die nötige Reife fehlt, um ohne weitere Förderung den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Das Kursprogramm wird im BAN Portal (Öffnet in einem neuen Tab) eingestellt. Schulen erhalten frühzeitig eine Übersicht der Kurse mit der entsprechenden Bezeichnung sowie der Buchungsnummer im BAN Portal. Danach haben Sie die Möglichkeit für Ihre Schüler*innen die Kurse direkt im BAN Portal zu buchen. Voraussetzung für die Teilnahme an Praxiskursen ist das Durchlaufen der Potenzialanalyse.
Materialien zu Ihrer Info
Berufliche Orientierung in der Sek II
Die berufliche Orientierung in der Sek II beinhaltet als verbindliche Standardelemente für alle Schulformen drei schulische Workshops, Praxiselemente, die Einführung in das Selbsterkundungstool Check-U, regelmäßige individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie das verpflichtende Ausfüllen der Anschlussvereinbarung in der Sek II.
Zur Durchführung der Workshops stellt das NRW-Schulministerium über die Plattform Online-Instrumentarium zur Beruflichen Orientierung – kurz BO-Tool (Öffnet in einem neuen Tab) – Materialien zur Verfügung. Für den Zugang benötigen Sie Anmeldedaten, die Sie von Ihrem StuBo bekommen. Die inhaltliche und methodische Gestaltung der Workshops ist den Schulen freigestellt, allerdings muss die aufbauende Reihenfolge beibehalten werden:
- Workshop Standortbestimmung: Der Workshop I liegt zu Beginn der Sekundarstufe II. Die Schüler*innen sollen den Stand der aktuellen Beruflichen Orientierung mit Bezug auf die Dokumentation des bisherigen Prozesses im Berufswahlpass reflektieren.
- Workshop Entscheidungskompetenz I: Dieser Workshop soll vor den Praxiselementen liegen. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren nun die verschiedenen Faktoren, die sie in ihrer Berufswahl und Studienwahl beeinflussen und planen die nächsten Schritte.
- Selberkennungstool Check-U: Schulen sind verpflichtet, den Schüler*innen das Selbsterkundungstools Check-U der Bundesagentur für Arbeit vorzustellen. Bei der Auswertung und anschließenden Beratung unterstützen BA und Hochschule.
- Praxiselemente: Praxiselemente Sek. II sind in der Qualifikationsphase (Q1 oder Q2) oder entsprechenden Phasen der verschiedenen Bildungsgänge der Berufskollegs durchzuführen. Darunter fallen alle Angebote, in denen die Schüler*innen den Alltag in Unternehmen oder im Studium erleben können. Der zeitliche Umfang beträgt mindestens fünf Tage: diese können einzeln oder en bloc durchgeführt werden.
- Workshop Entscheidungskompetenz II: Im Anschluss an die erlebte Praxis festigen die Schülerinnen und Schüler in dem vierstündigen Workshop ihre Entscheidung, indem sie sich möglicher Rahmenbedingungen und Perspektiven eines Studiums oder einer Ausbildung bewusst werden und Anschlussoptionen planen.
- Anschlussvereinbarung: Das Ausfüllen der Anschlussvereinbarung in der Q1/ Jahrgangstufe 12 ist ab sofort verpflichtend. Die Anschlussvereinbarung wird online ausgefüllt und die anonymisierten Daten der Schüler*innen verpflichtend abgeschickt.
Materialien zu Ihrer Info
Anschlussvereinbarung
Die "Anschlussvereinbarung" bilanziert den Berufs- und Studienorientierungsprozess in der allgemeinbildenden Schule. Sie dokumentiert die individuellen Entscheidungen und plant die weiteren Schritte der Jugendlichen. Sie wird in allen Schulen in der Regel im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 9 ausgefüllt. Ändert sich die Perspektive der Schüler*innen, die nach dem 10.Schuljahr die Schule verlassen, sollte die Anschlussvereinbarung aktualisiert werden. Oberstufenschüler aktualisieren die Anschlussvereinbarung in der Q1.
Die Anschlussvereinbarung wird im Berufswahlpass der aufbewahrt. Die wichtigsten Daten werden in einem zweiten Schritt anonym in eine Datenbank eingegeben. Diese Daten unterstützen die kommunale Planung von Angeboten für Jugendliche.