Das Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) bietet eine digitale Veranstaltung zum Thema „Möglichkeiten der Beschäftigtenqualifizierung bei der Weiterbildung zur Erzieher*in“ am 3. März 2026 an. Diese wird in Kooperation mit den Landesjugendämtern, der Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Schule und Bildung NRW (MBS) durchgeführt.
Die Bundesagentur für Arbeit kann Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der sogenannten Beschäftigtenqualifizierung finanziell unterstützen, wenn Beschäftigte eine praxisintegrierte Weiterbildung zur/m Erzieher*in absolvieren.
Voraussetzung für diese Förderung nach § 81 Absatz 2 SGB III ist, dass die Beschäftigten noch keinen Berufsabschluss oder seit vier Jahren keine Tätigkeit im ursprünglich erlernten Beruf ausgeübt haben, aktuell in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und eine ihrem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können.
Diese Voraussetzungen erfüllen oftmals die bei Ihnen unterstützend wirkenden Kräfte wie beispielsweise Kita-Helfer*innen.
Neben der praxisintegrierten Weiterbildung zur/m Erzieher*in, ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit auch für die Ausbildung zur praxisintegrierten Kinderpfleger*in möglich.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten werden im Rahmen der digitalen Informations- und Netzwerkveranstaltung am 3. März 2026 beleuchtet.