Für den zweiten Förderzeitraum liegt der Bewilligungsbescheid des Landes nun vor.
Die Zuwendungsbescheide werden unsererseits voraussichtlich in der nächsten Woche postalisch versandt und werden daher demnächst bei Ihnen eingehen. Wir bitten noch um etwas Geduld.
Bis spätestens zum 15.05.2026 ist der Mittelabruf mit der entsprechenden Excel-Tabelle „Übersicht zum Mittelabruf“ und dem Vordruck „Mittelabruf zur Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“ vorzunehmen.
Ebenfalls ist die Bestätigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch zu übersenden. Falls mit der beschäftigten Person bereits im ersten Förderzeitraum (2. Halbjahr 2025) ein Entwicklungs-gespräch geführt wurde, ist die Zusendung hinfällig. Bei neu eingestellten Personen ist die Vorlage jedoch zwingend einzureichen.
Die für den Mittelabruf entsprechenden Vordrucke sind auf der Seite vom LVR hinterlegt:
- Excel-Tabelle „Übersicht zum Mittelabruf“ (zu finden im Servicebereich zum Thema „Rundschreiben (seit 2018)“ im Rundschreiben Nr. 20 vom 08.10.2025)
- Vordruck „Mittelabruf zur Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“ (zu finden im Servicebereich zum Thema „Formulare“ - Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern - Förderzeitraum 01.01.2026 bis 31.07.2026)
- Vordruck „Bestätigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch“ (zu finden im Servicebereich zum Thema „Formulare“ - Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern - Förderzeitraum 01.01.2026 bis 31.07.2026)
Hier finden Sie die notwendigen Arbeitshilfen:
Weitere eventuelle Rückfragen richten Sie bitte schriftlich an das Team Betriebskosten