Wie in jedem Jahr setzt die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus.
Gemäß §§ 32 ff. Kinderbildungsgesetz gewährt das Land dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im selben Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind einen Zuschuss. Dieser Zuschuss wird in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.
Für das Kindergartenjahr 2027/2028 muss die verbindliche Mitteilung des Jugendamtes an das Landesjugendamt spätestens zum 15.03.2027 erfolgen; jedoch zuvor vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Wuppertal in der Sitzung am 17.02.2027 beschlossen werden.
Um veränderte Platzkontingente für das Kindergartenjahr 2027/28 festzustellen, bittet das Team Planung darum, das Online-Formular (s.u.) bis zum 16.10.2026 auszufüllen und durch Bestätigung des Buttons „verbindlich einreichen“ automatisch an das Team Planung zu übersenden. Sofern Sie bis zum 11.12.2026 keine Rückmeldung des Teams Planung erhalten haben, wird das von Ihnen beantragte Platzkontingent berücksichtigt.
Sollten Sie das Formular nicht eingereicht haben, gehen wir davon aus, dass kein Veränderungsbedarf besteht. Sofern Sie bis zum 11.12.2026 keine Mitteilung des Teams Planung erhalten haben, wird in diesen Fällen die Anmeldung der Platzkontingente des Vorjahres berücksichtigt.
Durch Inkrafttreten des neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) haben alle Träger die Möglichkeit, zusätzlich 30 und 40 Stunden Betreuung in der Woche anzubieten. Im Vordruck sind die entsprechenden Wahlmöglichkeiten angegeben.
Für die Anmeldung der Platzkontingente gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Ausgangsbasis für die Beantragung der Kindpauschalen ist das zum 01.08.2026 von der Stadt Wuppertal festgelegte Budget für das Kindergartenjahr 2026/2027
- Im Budget verhandelte Überbelegungen sind für das laufende Kita-Jahr befristet und müssen mit entsprechender Begründung erneut verhandelt werden
- Einrichtungen mit inklusiven Plätzen müssen in jedem Fall eine Anmeldung der Platzkontingente einreichen
- Die Einrichtungen, die Investitionskostenzuschüsse erhalten bzw. erhalten haben, müssen die geförderten Plätze nach Fertigstellung der Maßnahme für die Dauer der Zweckbindung zweckentsprechend zur Verfügung stellen
- Die Umwandlung von bestehenden Gruppenformen muss für die Stadt Wuppertal haushaltsneutral erfolgen