Über die Plattform „Förderung.NRW“ können Anträge auf Zuwendungen für die Durchführung von Ausbildungen zum/r staatlich geprüften Kinderpfleger*in in dem Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden.
Wie schon für den Zeitraum 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2026 handelt es sich um einen Festbetrag in Höhe von insgesamt 11.900 Euro für maximal 900 Plätze. Antragsfrist ist der 31. August 2026, es gilt zudem das „Windhundprinzip“. Die Förderung adressiert insbesondere Ausbildungsplätze für junge Menschen, die eine Erstausbildung absolvieren. Träger, die beispielsweise Kita-Helfer*innen zu Kinderpfleger*innen qualifizieren wollen, sollten vor Antragstellung die Möglichkeiten einer gegebenenfalls besser geeigneten Beschäftigtenqualifizierung bei der zuständigen Agentur für Arbeit prüfen.