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Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung

Der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ – wurde um zwei weitere Jahre bis zum 31. Juli 2028 verlängert

Healthy food, children eat fruits and vegetables.

Information des LVR:

Die zunächst bis zum 31. Juli 2026 befristete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ – wurde um zwei weitere Jahre bis zum 31. Juli 2028 verlängert.

Damit besteht auch im kommenden Kindergartenjahr weiterhin die Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen in besonderen finanziellen Härtefällen die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung zu ermöglichen.

Der Härtefallfonds richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erreicht werden können. Dies kann beispielsweise Kinder aus Familien betreffen, 

  • die nur über finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe verfügen (existenzsichernder Bedarf zzgl. 20 %),
  • die aufgrund einer Verbraucherinsolvenz oder anderer besonderer finanzieller Belastungen nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen,
  • die aufgrund eines ungesicherten Rechtsstatus weder Leistungen nach dem SGB noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und dennoch in NRW leben,
  • deren Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht erreichbar sind, obwohl die Kindertageseinrichtung einen dringenden Handlungsbedarf sieht.


Für Kindertageseinrichtungen kann der Härtefallfonds eine wichtige Unterstützung darstellen, wenn eine finanzielle Belastung dazu führt, dass Kinder nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen an der gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen können.

Wir möchten Sie als Fachberatungen daher über die Verlängerung des Härtefallfonds informieren und Sie bitten, die Information in Ihre Strukturen weiterzugeben. Insbesondere wäre es hilfreich, wenn die Kindertageseinrichtungen vor Ort auf die bestehende Unterstützungsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden und die entsprechenden Informationen an die Einrichtungen weitergeleitet werden.

Die Förderrichtlinie einschließlich Anlage sowie ein Merkblatt/Poster in sieben Sprachen sind dieser Nachricht beigefügt. Das Poster kann in den Kindertageseinrichtungen gut sichtbar ausgelegt bzw. ausgehängt werden und damit dazu beitragen, dass auch Eltern auf die Möglichkeit des Härtefallfonds aufmerksam werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pvproductions auf magnific.com

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