Kita-Teams sind in den letzten Jahren vielfältiger geworden. Die Qualifikation der Mitarbeitenden stellt dabei eine Vielfaltsdimension neben vielen anderen dar.
Durch gesetzliche Veränderungen der Personalverordnung NRW (PersVO) können Personen mit unterschiedlichen Berufs- oder Studienabschlüssen in Kindertageseinrichtungen in NRW tätig werden. Inwiefern Personen mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation dabei berücksichtigt werden, wurde im Dezember 2024 konkretisiert.
Träger von Kindertageseinrichtungen sind aufgefordert neue Wege bei der Gewinnung von Fachkräften zu gehen. Dabei sind einerseits Personen in den Blick zu nehmen, die bereits über eine pädagogische Qualifikation aus dem Ausland im Sinne der Personalverordnung verfügen und andererseits Personen zu identifizieren, die Interesse an einer Ausbildung haben.