Aufgrund der anstehenden Veränderungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und dadurch bedingter Transformationsprozesse stellt das Land Nordrhein-Westfalen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für das Kindergartenjahr 2026/2027 zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000.000 Euro zur Verfügung.
Sie werden im Wege einer fachbezogenen Pauschale - aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 - gewährt und entsprechend an die Träger von Kindertageseinrichtungen weitergeleitet.
Um diese Förderung zu erhalten, ist keine Antragstellung erforderlich.
Die Pauschale dient der Bewältigung vorübergehender Mehrausgaben, die im Zusammenhang mit den anstehenden Änderungen des KiBiz und den hierdurch bedingten Transformationsprozessen entstehen.
Zum Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Pauschale ist für 2026 spätestens bis zum 31. Januar 2027 eine entsprechende rechtsverbindliche Bestätigung vorzulegen. Für den Anteil 2027 gilt die Frist 31. Januar 2028. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zu erstatten.
Die rechtsverbindliche Bestätigung für 2026 können Sie hier abrufen:
Die zur Verfügung gestellten Mittel sind vom Träger als Ertrag in den KiBiz-Verwendungsnachweis der jeweiligen Einrichtung für das Kindergartenjahr 2026/2027 aufzunehmen. Die zweckentsprechend verwendeten Mittel sind bei der Angabe der Ausgaben im KiBiz-Verwendungsnachweis mit zu berücksichtigen. Die Mittel sind nicht rücklagefähig.
Die Bescheide werden unsererseits voraussichtlich in der kommenden Woche postalisch versandt und werden daher in Kürze bei Ihnen eingehen. Wir bitten noch um etwas Geduld.