Seitens des LVR wurde nun mitgeteilt, dass die „neue“ Anlage 3 (Beratungsgespräch) zwingend durch den neuen Vordruck nachzuweisen ist.
Die Vorlage durch den „neuen“ Vordruck (Anlage 3 / Beratungsgespräch) ist somit für alle Personen zwingend einzureichen, auch wenn mit der beschäftigten Person bereits ein Beratungsgespräch geführt wurde.
Die uns vom LVR zur Verfügung gestellte Handreichung ist hier beigefügt. Bitte beachten Sie vor allem die Beispiele auf Seite 3-5.
Handreichung Beratungsbögen Kita-Helfer*innen 2026-2
NEU - Anlage 3 zum Antrag - Bestätigung Beratungsgespräch
Achten Sie beim Ausfüllen bitte darauf, dass der Vordruck vollständig und unterschrieben vorgelegt wird. Andernfalls liegen die Voraussetzungen zur Auszahlung der Zuwendung nicht vor.
Wir bitten um eigenverantwortliche und kommentarlose Zusendung der Anlage, damit die o.g. Umsetzung für Sie als auch für das Team Betriebskosten so ressourcensparend wie möglich umgesetzt werden kann.
Bei grundsätzlichen Rückfragen steht Ihnen das Team Betriebskosten gerne zur Verfügung. Anmerkungen zur umgesetzten Änderung der Anlage richten Sie bitte direkt an den Landschaftsverband Rheinland.