Die Landesjugendämter in Nordrhein-Westfalen unterstützen durch die Veröffentlichung von „Aufsichtsrechtlichen Grundlagen“ Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Erfüllung der gesetzlich geforderten Rahmenbedingungen.
Aktuell wurden die „Aufsichtsrechtlichen Grundlagen – Inklusionspädagogische Konzeption in betriebserlaubnispflichtigen Tageseinrichtungen für Kinder gemäß §§ 45 ff. SGB VIII“ erarbeitet und diese werden in Kürze veröffentlicht.