Mit dem verabschiedeten Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das zum 01.08.2027 in Kraft tritt, ändern sich unter anderem die möglichen Buchungszeiträume für Eltern.
Ab dem 01.08.2027 können Träger in ihren Kindertageseinrichtungen in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung neben den bisherigen Modellen (25, 35 und 45 Stunden/Woche) auch Buchungszeiten von 30 und 40 Stunden/Woche anbieten.
Zur besseren Planung stellt der LVR Ihnen neben dem bisherigen Personalstundenrechner ab sofort einen neuen Personalstundenrechner bereit, der die erweiterten Buchungszeiten bereits berücksichtigt.
Das neue KiBiz ermöglicht künftig auch ein Angebot von Kern- und Randzeiten und damit unterschiedliche Personalvoraussetzungen für diese Kern- und Randzeiten. Da die entsprechende Rechtsverordnung zur personellen Besetzung in den Randzeiten noch aussteht, kann hierfür derzeit noch kein Berechnungsmodell bereitgestellt werden.