Am 20. Mai 2026 von 10:00 Uhr bis 13.00 Uhr informieren wir Sie zu dem Thema „Meldepflichtige Ereignisse gemäß § 47 SGB VIII – Handlungsschritte und -möglichkeiten“.
Die Veranstaltung richtet sich an Träger und Fachberatungen der kommunalen und freien Träger.
Der Gesetzgeber verpflichtet Träger von Kindertageseinrichtungen im Rahmen des § 47 SGB VIII dazu „Ereignisse und Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu gefährden“ zu melden. Ziel dieser Vorgabe ist, die Gefahrenlage möglichst frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In diesem Kontext ist es unter anderem die Aufgabe der Landesjugendämter, die Träger bei der Sicherstellung des Kinderschutzes auf struktureller Ebene zu unterstützen, hinsichtlich notwendiger Handlungsabläufe zu beraten und ggf. selbst Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls zu treffen.
In der Web-Sprechstunde werden neben einer kurzen Einordnung der gesetzlichen Grundlagen die Verantwortlichkeiten und Rollen der verschiedenen Akteure in den Blick genommen. Ziel der Web-Sprechstunde ist, die Rollen voneinander abzugrenzen und insbesondere die Rolle des LVR-Landesjugendamtes Rheinland nachzuvollziehen.