Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal dringend darum bitten, alle Verwendungsnachweise – unabhängig von der Förderlinie – unaufgefordert spätestens bis zur im Zuwendungsbescheid angegebenen Frist einzureichen! Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, weil das Projekt z.B. verschoben werden musste, bitten wir darum, frühzeitig Bescheid zu geben, um eine Fristverschiebung zu besprechen. Auch das Kulturbüro unterliegt bei der Vergabe von Förderungen Pflichten: Da es sich um öffentliche Gelder handelt, müssen wir nachweisen, wie unsere Fördermittel verwendet wurden. Daher sind wir auf eine zuverlässige Zusammenarbeit mit allen Geförderten angewiesen. Aus diesem Grund ist dies auch in den Allgemeinen Bewilligungsbedingungen verankert. Bei Nichteinhaltung kann es z.B. zur Aufforderung zur Rückzahlung der Fördermittel oder zum Ausschluss von weiteren Förderungen kommen – das möchten wir natürlich unbedingt vermeiden. Sollten bei der Erstellung der Verwendungsnachweise Unklarheiten bestehen oder Hilfe benötigt werden, stehen wir gerne für Rückfragen zur Verfügung.
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