Inhalt anspringen

WuppertalPressemeldung – 26.10.2022

Pläne für die Rather Straße / Kohlfurther Straße werden vorgestellt und besprochen

Zum Bebauungsplanverfahren 1247 – Rather Straße / Kohlfurther Straße führt die Stadtverwaltung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 10. November, von 16-19 Uhr, in Räumlichkeiten der Stadtverwaltung, 1. Etage, Rathausplatz 6, 42349 Wuppertal statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. 

Bürgerinnen und Bürgern können sich bei Bedarf auch in Kleingruppen über die Planung informieren und Ihre Anregungen und Bedenken einbringen. Wer teilnehmen möchte, muss sich telefonisch unter 0202 – 5634809 oder 0202 – 5636496 oder per Mail an bauleitplaenestadt.wuppertalde anmelden. Teilnehmende müssen außerdem die aktuellen Corona-Regeln einhalten. 

Zusätzlich zur Beteiligung vor Ort können die Planungen auch im Internet unter www.wuppertal.de/bebauungsplaene (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen und kommentiert werden. Stellungnahmen sind  per E-Mail unter bauleitplaenestadt.wuppertalde möglich.

Gewerbe und Handel sollen möglich werden

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 1247 – Rather Straße / Kohlfurther Straße – beabsichtigen die Eigentümer dieser Flächen die Entwicklung eines Mischgebietes, in der Gewerbe und Wohnen möglich sind.

Das neue Mischgebiet soll von der bestehenden Zufahrt über die Rather Straße erschlossen und in zwei Bereiche geteilt werden. Nördlich der geplanten Erschließung soll der bestehende Garagenhof, der gewerblich vermietet wird, planungsrechtlich gesichert werden. Westlich an den Garagenhof anschließend soll eine weitere gewerbliche Nutzung ermöglicht werden. Um die Umsetzung des Mischgebietes zu gewährleisten und um Konflikte wie Beispielsweise durch Lärmbelästigung zu dem angrenzenden Gewerbe zu verhindern, soll hier eine Wohnnutzung ausgeschlossen werden. Südlich der geplanten Erschließung bzw. Richtung Westen ist eine wohnbauliche Nutzung entsprechend des hier angrenzenden Wohngebiets, sowie nicht wesentlich störendes Gewerbe denkbar. 

Entlang der privaten Erschließungsstraße soll eine Fußwegeverbindung rechtlich gesichert werden, damit die Wegeverbindung nach dem Vorbild des ehemaligen „Alten Kirchwegs“ sichergestellt werden kann. Der (nicht klassifizierte) Wanderweg stellt im weiteren Verlauf die Anbindung an das Naturfreundehaus sicher.

Der Bebauungsplan soll der gewerblichen Entwicklung (z.B. der möglichen Erweiterung der angrenzenden Gewerbebetriebe) sowie der wohnbaulichen Nutzung als auch der Sicherung einer neuen Fußwegeverbindung dienen. Mit dem Bebauungsplan soll ein Übergangsbereich zwischen den jeweils angrenzenden Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) geschaffen werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • R104.4, Hr. Potempa, Stadt Wuppertal

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen