Denkmalbereiche
Gemäß dem Denkmalschutzgesetz NRW sind Denkmalbereiche Mehrheiten von baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen, Frei- und Wasserflächen. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge und bauliche Gesamtanlagen sein.
Denkmalbereiche werden durch Satzung der Gemeinde unter Schutz gestellt (Denkmalbereichssatzung). Das genaue Verfahren ist § 10 DSchG NRW zu entnehmen.
Wuppertal hat bislang zwei Denkmalbereiche.
- Den Denkmalbereich Zoo-Viertel
- Den Denkmalbereich historischer Ortskern Wuppertal Cronenberg
Weitere Denkmalbereiche sind geplant.