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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Mitnahme von Medikamenten/Betäubungsmitteln in das europäische Ausland (nach Schengener Abkommen) und andere Länder

Mitnahme von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln im Reiseverkehr

Beschreibung

Viele Patienten sind dauerhaft auf die Einnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, angewiesen.
Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt (der Arzt/die Ärztin muss in Wuppertal niedergelassen sein) verschrieben werden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen. 
Unter das BtMG fallen zum Beispiel auch Medikamente gegen das Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS). Wichtig ist immer, dass die Menge den Urlaubstagen entspricht.

Dabei gilt Folgendes:

Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zurzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln bestätigt durch eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung erfolgen. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise zu beglaubigen.

Reisen in andere Länder 

Bei Reisen in andere Länder sollte der Patient eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel der Dauer der Reise angemessen sind.

Für einen reibungslosen Grenzübertritt muss zuvor durch das Gesundheitsamt folgendes geprüft werden:

- Ist die ausstellende Ärztin/ausstellender Arzt dem Gesundheitsamt Wuppertal als zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr ermächtigte Ärztin/Arzt bekannt?

- Wird die Mitnahme entsprechender Medikamente durch Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelten Arzt für notwendig gehalten?

- Entspricht die mitgeführte Menge an Betäubungsmittel dem Verbrauch der Betäubungsmittel während des Aufenthaltes?

- wird die Maximaldosis (die maximal zulässige Gesamtverordnungsmenge des Arzneistoffes bei Grenzübertritt) nicht überschritten?

- Der Verordnungszeitraum darf nicht mehr als 30 Tage betragen.

Eine Prüfung und Beglaubigung durch das Gesundheitsamt kann erfolgen, wenn:

- Alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

- Die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) mit den Angaben im Ausweisdokument übereinstimmen.

- Für jedes Medikament eine eigene Bescheinigung vorgelegt wird.

Unterlagen die benötigt werden:

Die spezielle ärztliche Bescheinigung ist vom Gesundheitsamt Wuppertal vor Antritt der Reise zu bestätigen.

Senden Sie bitte vorab:

  • die ärztlich ausgefüllte Bescheinigung
  • das BTM-Rezept oder ein vormals ausgestelltes BTM-Rezept
  • das aktuelle Ausweisdokument auf das in der ausgefüllten Bescheinigung verwiesen wird

in Kopie/Scan an folgende E-Mail-Adresse: schengen-abkommenstadt.wuppertalde.

Ein*e Mitarbeiter*in wird sich telefonisch oder nachrichtlich per E-Mail bei Ihnen melden und mit Ihnen einen Termin vereinbaren. 

Alternativ gibt es die Möglichkeit sich telefonisch unter der Durchwahl 0202-563-2903 oder 0202-563-2884 beim Gesundheitsamt zu melden. 

Bitte vereinbaren Sie spätestens 14 Tage vor Reiseantritt einen Termin beim Gesundheitsamt.
Das vom Arzt vollständig ausgefüllte und unterschriebene Original-Formular und ein Ausweisdokument müssen Sie oder der gesetzliche Vertreter zum Termin mit-bringen. 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und auch um auch mögliche Rückfragen vor Reisebeginn abklären zu können, legen Sie uns bitte rechtzeitig die notwendigen Unterlagen vor.

Das Gesundheitsamt übernimmt keine Gewähr dafür, dass auch mit einem richtig ausgefüllten Formular der Grenzübertritt reibungslos funktioniert, da die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sich jederzeit ändern können. Daher ist es sinnvoll, sich vor Reiseantritt die aktuellen Länderinformationen über das Auswärtige Amt einzuholen und sich zu informieren.

 

Rechtsgrundlage

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) Schengener Abkommen
Gesetzgebungen des Ziellandes (Zu erfragen bei den Diplomatischen Vertretungen des jeweiligen Landes)

Bemerkungen

Des Weiteren können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderliche Formulare herunterladen.

Weitere Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln können auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte - BfArM - unter Betäubungsmittel abgerufen werden.

Erläuterungen und Hinweise

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