Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erziehungspersonen (KJE):
- Leistungen der Jugendhilfe zur Förderung der Erziehung in und außerhalb der Familie:
- Beratung in pädagogischen, jugend- und familiengerichtlichen Fragen
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Hilfen zur Erziehung
- Kindesschutz
- Förderung und Sicherung von Kindeswohl
Weitere Aufgaben der Jugendhilfe
- Familiengerichtshilfe
- Amtshilfen für andere Jugendämter
- Pflegekinder- und Adoptionsdienst (PFAD)
- Jugendgerichtshilfe
Hilfen für Erwachsene (HfE):
Die sozialarbeiterischen Hilfen für Erwachsene im Überblick:
- Sicherstellung der Versorgung und Pflege hilfloser und pflegebedürftiger Personen (Krisenintervention)
- Beratung und Mitwirkung in rechtlichen Betreuungsverfahren/Vorsorgevollmachten
- Beratung und Vermittlung von Hilfen zur Pflege und Haushaltshilfen u.a. für Senioren
- Beratung und Vermittlung von Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für geistig und körperlich eingeschränkte Menschen
- allgemeine Sozialberatung oder Vermittlung geeigneter Hilfen für Betroffene und Angehörige
- Beratung und Unterstützung bei finanziellen Hilfen z.B. bei Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe
- Mitwirkung bei der Gemeinwesenarbeit, z. B. Teilnahme an Stadtteilkonferenzen