Einleitung
Für volljährige Menschen, die auf Grund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin bzw. rechtlichen Betreuer bestellen.
Die Betreuungsbehörde ist in betreuungsgerichtlichen Verfahren beteiligt. Sie informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, über Vorsorgevollmachten und über andere Hilfen, bei denen keine gesetzliche Vertretung bestellt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf den Themenseiten.
Unsere Dienstleistungen
- Betreuungsbehörde: Beratung und Beteiligung im betreuungsgerichtlichen Verfahren (Öffnet in einem neuen Tab)
- Betreuungsbehörde: Beratung zur Vorsorgevollmacht / öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten (Öffnet in einem neuen Tab)
- Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer (Öffnet in einem neuen Tab)
Betreuungsrecht- und verfahren
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Betreuungsvereine in Wuppertal
Weitere Informationen zur gesetzlichen Vertretung erwachsener Menschen
- Online-Lexikon Betreuungsrecht | Betreuungsgerichtstag e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
- Justizportal des Landes NRW (Formulare und Merkblätter) | Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Themenseite Vorsorge und Betreuungsrecht | Bundesministerium der Justiz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zentrales Vorsorgeregister | Bundesnotarkammer (Öffnet in einem neuen Tab)
- Themenseite Ehegattennotvertretungsrecht | Bundesministerium der Justiz (Öffnet in einem neuen Tab)