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Untere Fischereibehörde

Aufgaben der Unteren Fischereibehörde:

  • Durchführung von Fischerprüfungen
  • Erteilung von Fischereischeinen
  • Entziehung von Fischereischeinen
  • Genehmigung von Elektrobefischungen zu statistischen und/oder wissenschaftlichen Zwecken
  • Aufsicht über die Fischereigenossenschaft

 

Der Unteren Fischereibehörde steht ein fischereilicher Experte (Fischereiberater) zur Seite, der der Behörde seitens des Landesfischereiverbandes vorgeschlagen wird.

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