Aufgaben der Unteren Fischereibehörde:
- Durchführung von Fischerprüfungen
- Erteilung von Fischereischeinen
- Entziehung von Fischereischeinen
- Genehmigung von Elektrobefischungen zu statistischen und/oder wissenschaftlichen Zwecken
- Aufsicht über die Fischereigenossenschaft
Der Unteren Fischereibehörde steht ein fischereilicher Experte (Fischereiberater) zur Seite, der der Behörde seitens des Landesfischereiverbandes vorgeschlagen wird.