Private Haushalte
Das deutsche Abfallrecht sieht vor, dass private Haushalte alle bei ihnen angefallenen Abfälle der Stadt beziehungsweise dem von ihr beauftragten Dritten – das ist in Wuppertal die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) – überlassen müssen.
Einzige Ausnahme: Die Kompostierung im eigenen Garten. Hierfür gibt es sogar unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Abfallgebühren.
Gewerbliche Abfallerzeuger
Gewerbliche Abfallerzeuger müssen Abfälle, die nicht verwertet werden und die von der Stadt nicht von der Entsorgung ausgeschlossen wurden, ebenfalls der AWG überlassen. Für die Verwertung von Abfällen können sie sich dagegen den Entsorger selbst aussuchen. Allerdings regelt die Gewerbeabfallverordnung, dass jeder Gewerbebetrieb mindestens einen Restmüllbehälter der AWG nutzen muss, da davon ausgegangen wird, dass in jedem Betrieb nicht verwertbare Abfälle anfallen.
Gesonderte Rücknahme von bestimmten Abfällen durch Hersteller
Ausgenommen von den oben beschriebenen Regelungen sind Abfälle, für die die Hersteller durch Gesetz verpflichtet sind, sie getrennt zu erfassen, zurückzunehmen und zu verwerten, dafür wurden dann besondere Rücknahmesysteme entwickelt. Zum Beispiel ist dies bei Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien der Fall. Bei ausgedienten Elektrogeräten und Batterien besteht sogar für die Abfallbesitzer die Pflicht, diese in die getrennte Sammlung zu geben. Das heißt, es ist verboten, ausgediente Batterien und Elektrogeräte in den Restmüll zu geben.
Mit diesen Regelungen soll die Verantwortung der Hersteller für den gesamten Lebenslauf ihrer Produkte gestärkt werden. Außerdem sollen sie ihre Erzeugnisse so herstellen, dass sie nach ihrer Nutzungszeit leicht wieder verwertet werden können.