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WuppertalUmweltschutz

Untere Immissionsschutzbehörde

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und ähnliche Umwelteinwirkungen, die durch gewerbliche Anlagen hervorgerufen werden, zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren

Als maßgebliche Grundlage des Immissionsschutzrechts enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine zahlreichen Verordnungen entsprechende Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen.

Die Untere Immissionsschutzbehörde ist zuständig für die:

 

  • Durchführung von Genehmigungsverfahren für Anlagen nach Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV), auch mit Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des BImSchG.
  • Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs von nicht genehmigungsbedürftigen gewerblichen Anlagen im Sinne des BImSchG, z.B. kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Tankstellen, gewerbliche Anlagen (einschließlich kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe), deren Tätigkeit mit der Freisetzung von Geräusch-, Geruchs-, Luftschadstoffemissionen verbunden ist.
  • Bearbeitung von Beschwerden zum Betrieb der o.g. Anlagen in Folge von Belästigungen durch Rauch, Geruch. Lärm, Licht oder Erschütterungen.
  • Anordnungen im Einzelfall zur Durchsetzung des ordnungsgemäßen Betriebs bei den o.g. Anlagen.
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für gewerbliche Tätigkeiten während der Nachtzeit.
  • Prüfung immissionsschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Bebauungsplan-, Baugenehmigungs- oder anderen Genehmigungsverfahren.
  • Beratung von Bürgern, Betrieben und Institutionen zu immissionsschutzrechtlichen Problemen oder Fragen.
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Immissionsschutz.

 

Unter Umständen kann auch die Obere Immissionsschutzbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) zuständig sein. In welchen Fällen dies zutrifft, erläutern Ihnen gerne die Mitarbeiter/innen der Unteren Immissionsschutzbehörde.

Erläuterungen und Hinweise

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